Neues von der Lach- und Schießgesellschaft

Neues aus Kakanien: Die LSG (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten) ist das österreichische Pendent zur GVL und schafft es immer wieder, alle Branchenangehörigen – sei es Musiker, Labelmacher oder Journalisten – zu verblüffen. Hier der neueste Streich: Ein Label beschließt, von einem Vertrieb zum anderen zu wechseln. Dafür gibt es ein (Papier-)Formular „Labelübernahme“, das das Label und der neue Vertrieb unterzeichnen und an die LSG übermitteln. Belohnt wird das mit einer Antwort der zuständigen Sachbearbeiterin, dass der alte Vertrieb zustimmen muss. Nun ist es in Österreich so, dass einander die paar Distributoren gut kennen und auch miteinander können. In der Regel sollte man erwarten, dass das im Rahmen des anständigen Geschäftsgebaren auch reibungslos geht; so auch in unserem speziellen Fall. Aber angenommen, das wäre nicht so, und eigentlich und genau genommen:

Häää???? Wenn ich als Kunde Bank wechsle, muss ich ja auch die alte Bank nicht fragen, ob sie der neuen Bank erlaubt, micht als Kunden zu haben. Die LSG-Einnahmen werden fortan einfach von einem anderen Inkassoberechtigten eingesammelt. Wenn der Rechteinhaber das der LSG bestätigt, müsste das nach normalem Rechtsverständnis eigentlich reichen. Der alte Vertrieb hat dem nicht zuzustimmen, denn er hat darüber kein Bestimmungsrecht, weil ihm das Geld nicht gehört – er ist lediglich Treuhänder. Das Label nominiert den Treuhänder und kann diesem jederzeit die Treuhand wieder entziehen; das hat die LSG zu akzeptieren – ohne Bestätigungen von Dritten. Oder?

Eine entsprechende Anfrage an den Geschäftsführer der LSG blieb – bisher – unbeantwortet. Wenn sich das ändert, wird diese Antwort hier zu finden sein.

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Neues von der Lach- und Schießgesellschaft